Stellungnahme des Tunnel-Sicherheitsbeauftragten

Neben dem Bericht der Feuerwehrübung gehört die Expertise des Tunnelsicherheitsbeauftragten zu den zentralen Dokumenten, welche die Sicherheit des Tunnels beleuchten und in der Folge auch die Frage betreffen, inwieweit ein zumindest temporärer Weiterbetrieb und welchen Bedingungen möglich gewesen wäre oder dieser unmöglich war. In Stellungnahmen des damaligen Senat und solchen aus politischer Seite, weichen deren Darstellungen aus Feuerwehrprotokoll und Bericht des Tunnelbeauftragten voneinander ab. Eine zwingende, alternativlose Notwendigkeit zur sofortigen Schließung hat auch der Sicherheitsbeauftragte nicht gesehen.

Man beachte das Ziel! „Lösungsvorschläge für einen weiteren Betrieb des Tunnels“. Es ist keinesfalls so, dass es keine Möglichkeiten für einen gewissen Weiterbetrieb gegeben hätte. Ebenso wird am Zeitpunkt des Berichts deutlich, dass eine Notsperrung, wenn man sich für diese entscheiden hätte wollen, bereits Anfang Januar hätte stattfinden müssen. Warum man in dieser Zeitschiene keinerlei Maßnahmen zum Schutz der Anwohnenden in den Kiezen getroffen hat, bleibt eine der großen Fragen!

Hier die Passagen aus dem Gutachten:

Tunnelsicherheitsbeauftragter:

Wir empfehlen die vorliegende Planung zur erforderlichen Tunnelnachrüstung unverzüglich umzusetzen und die Tunnelanlage auf das erforderliche Sicherheitsniveau zu bringen. Da nicht feststeht, ob und wann diese Planung umgesetzt werden kann, muss der Tunnel aufgrund des aktuellen Zustands außer Betrieb genommen oder sofort ertüchtigt werden.

Sofort-Maßnahmem zur Verminderung von Ereigniswahrscheinlichkeiten und -ausmaß anordnen, gültig ab Januar 2023.

  • Geschwindigkeitsreduzierung (60 km/ha brereits erfolgt), 30 km/h
  • weiterhin vollständige Sperrung für Gefahrgut
  • Sperrung für Kfz > 3,5t
  • Spursperrungen /Fahrstreifen für Einsatzdienste
  • Löschwasserversorgung sicherstellen – Prüfen!

Unabhängig davon muss ein Sofortpaket „Unterstützung Selbstrettung der Tunnelnutzer kurzfristig, d.h. im 1. und 2. Quartal 2023 umgesetzt werden:…

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