Ergebnisse des Arbeitsgesprächs

Der Arbeitstermin in der Abteilung Verkehrsmanagement der Senatsverwaltung war sehr intensiv und produktiv. Wir hatten die Möglichkeit, mit Herrn Güngör die zusammengestellten Problempunkte ausführlich zu besprechen. Dabei wurde noch einmal sehr schnell deutlich, wie eng verwoben die Situation ist. Das Drehen einer Stellschraube führt sofort zu Konsequenzen an anderer Stelle. So am Beispiel von Tempo 30 für die Wiesbadener Straße, das eng verbunden ist mit der komplexen Ampelschaltung an der Kreuzung Südwestkorso / Laubacher Straße und diese, für den ÖPNV-Vorrang geschaltete Ampel, wiederum mit den dort kreuzenden Buslinien. Herr Güngör hat zugesagt, Maßnahmen zeitnah zu prüfen und die Umsetzung einzuleiten. Wobei bestimmte Maßnahmen, wie die Einrichtung einer Lichtzeichenanlage (Rudolf-Mosse-Platz siehe Bild), aus praktischen Gründen länger in Anspruch nehmen als die Änderungen zur Geschwindigkeitsbegrenzung oder gar der sehr zeitnah zu realisierende Abbau der als Sichtbarriere wirkenden Abgrenzung am Zebrastreifen in der Dillenburger Straße. 

Auch kurzfristige pragmatische Maßnahmen wurden besprochen. So soll beim Überweg am Rüdesheimer Platz Ecke Ebersbacher Straße mit einer relativ schnell umzusetzenden Beschilderung als Halteverbot geprüft werden, ob sich die Gefahrensituation dadurch bessert. Wenn das nicht ausreicht, werden darüber hinausgehende Maßnahmen in Erwägung gezogen. 

Die Problemzone Dillenburger Straße, die in Folge auch das Seebadviertel betrifft, wird noch einmal einer gesonderten Überprüfung der Verkehrsführung und insbesondere der Beschilderung nach sich ziehen. Tatsächlich haben wir es hier wie an anderer Stelle ja mehr mit einem Problem der „Verkehrserziehung“ zu tun, also damit, dass sich die Verkehrsteilnehmer nicht an vorgeschriebene Regelungen halten. 

In dem Zusammenhang haben wir auch die Problematik ausreichender Kontrollen angesprochen. Hier spielt eine Besonderheit eine Rolle: Ausgerechnet dieser Abschnitt der Dillenburger Straße ist Grenze nicht nur zwischen zwei Polizeiabschnitten, sondern zwischen zwei Direktionen: im südlichen Abschnitt ist die Direktion 4 / Abschnitt 45, ab der Sodener Straße die Direktion 2 / Abschnitt 26 zuständig. Das Problem ist adressiert und mit dem Abschnitt 26 besprochen. Wir werden als BI auch über die Politik noch einmal versuchen, für das Problem zu sensibilisieren. Jede Maßnahme macht am Ende immer auch deren Kontrolle erforderlich, die auch umgesetzt werden muss. 

Wir haben den Eindruck, mit Herrn Güngör einen Verantwortlichen zu haben, der um Lösungen wirklich bemüht ist, den Zustand bis zur Wiederinbetriebnahme des Tunnels möglichst wenig belastend zu gestalten. Nun wünschen wir uns, ein vergleichbares Engagement endlich einmal auf Bezirksebene vorzufinden! Herr Güngör hat noch einmal klargestellt, dass der Senat die Zuständigkeit für die verkehrlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit den Umleitungsstrecken hat. Bauliche Maßnahmen, wie die Errichtung geschwindigkeitsreduzierender Bauwerke („Berliner Kissen“) liegen aber eindeutig in der Verantwortung des Bezirks!

Als Bürgerinitiative werden wir uns um entsprechende Gespräche bemühen. Bis dahin empfehlen wir den Anwohnenden, direkt beim Bezirksamt einen Antrag für die Errichtung solcher Schwellen in der eigenen Straße zu stellen. Dies können wir als Bürgerinitiative nicht. Hilfreich ist, uns als Bürgerinitiative darüber und über die Antworten des Bezirksamts zu informieren. Nur so haben wir die Möglichkeit, das nicht nur zu dokumentieren, sondern, falls erforderlich, weiterführend zu reagieren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert